nexiu GmbH AGB

AGB für Dienste der nexiu GmbH

1 Geltungsbereich

1.1 Die nexiu GmbH („NEXIU“) erbringt ihre Leistungen für den Kunden auf der Grundlage
– des jeweils mit dem Kunden geschlossenen Einzelvertrages,
– der jeweils maßgeblichen Leistungsbeschreibung des Produktes („Leistungsbeschreibung“), – der jeweils maßgeblichen Besonderen Geschäftsbedingungen und
– der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Bei etwaigen Widersprüchen zwischen den unter Ziffer 1.1 aufgeführten Vertragsdokumenten gelten diese in der dort vorgegebenen Reihenfolge, sofern im Einzelvertrag nicht abweichend vereinbart. Die Bestimmungen des jeweils höherrangigen Dokuments gehen denen der nachfolgenden Dokumente vor.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn NEXIU ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2 Leistungen der NEXIU

2.1 Der Umfang und die Beschaffenheit der von NEXIU geschuldeten Leistungen sind in dem mit dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag sowie der jeweils maßgeblichen Leistungsbeschreibung festgelegt.

2.2 Die technische Umsetzung der Leistungen ist NEXIU freigestellt, sofern die Umsetzung im Einklang mit den Bestimmungen des Einzelvertrages und der jeweiligen Leistungsbeschreibung erfolgt.

2.3 NEXIU kann mit der Erfüllung der Leistungen Erfüllungsgehilfen beauftragen.

2.4 NEXIU ist berechtigt, Änderungen an den vereinbarten Leistungen vorzunehmen, falls dies durch gesetzliche und/oder regulatorische Rahmenbedingungen zwingend erforderlich wird.

2.5 Im übrigen darf NEXIU Änderungen an den vereinbarten Leistungen nur vornehmen, soweit dadurch der Wert und die Tauglichkeit der Leistungen für den Kunden nicht eingeschränkt werden und dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

2.6 Sofern dem Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung technische Einrichtungen bereitgestellt werden, erwirbt er an den Einrichtungen kein Eigentum, soweit mit NEXIU hierzu keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

3 Bereitstellung der Dienste

Sofern der Kunde innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Bereitstellung der Leistungen durch NEXIU („Bereitstellungsdatum“) keine Mängel an den Leistungen anzeigt, gelten diese als abgenommen.

4 Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt NEXIU alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner zur Abstimmung der Bereitstellung, des Betriebes der Leistungen und Informationen für die Rufnummernportierung.

4.2 Hat der Kunde ein Produkt gewählt mit 24 Monaten Vertragslaufzeit und einer Übergangsfrist während er noch vertraglich bei seinem Voranbieter gebunden ist, so muss der Kunde mit einer Einreichungsfrist von 14 Werktagen nach Realisierung seines Anschlusses die erforderlichen Unterlagen für eine Rufnummernportierung der NEXIU zu senden. Welche die erforderlichen Unterlagen sind, wird dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Sollte der Kunde die Unterlagen nicht innerhalb der 14 Werktage Einreichungsfrist der NEXIU postalisch, per Email oder per FAX zukommen lassen, so erlischt die Übergangsfrist und der Kunde wird zu seinen jeweiligen abgeschlossenen Tarifkonditionen abgerechnet. Eine Einreichung der erforderlichen Unterlagen für eine Rufnummernportierung nach den 14 Werktagen Einreichungsfrist ist dann jederzeit noch möglich, wirkt sich aber nicht auf die Löschung der Übergangsfrist und dem dazugehörigen Übergangstarifangebot aus.

4.3 Verträge mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten und einer Übergangsfrist mit einem bestimmten Übergangsangebot, werden immer nur auf einen Voranbietervertrag bezogen und es gilt der Vertrag bei dem eine Rufnummernportierung durchgeführt werden kann. Sollte es mehrere Voranbieterverträge mit einer Möglichkeit auf Rufnummernportierung geben, so kann der Kunde hier nur einen Voranbietervertrag bestimmen auf den die Übergangsfrist wirken soll. Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt immer ab dem Portierungstag bei dem die Rufnummern zu NEXIU wechseln und der Voranbietervertrag erlischt, welcher vorher vom Kunden schriftlich auf postalischen Weg, per EMAIL oder FAX bestimmt worden ist. Hier gilt auch die Einreichungsfrist aus 4.2.

4.4 Hat der Kunde einen Vertrag mit automatischer Vertragsverlängerung bei seinem Voranbieter und wünscht eine Rufnummernportierung, welche auch die Kündigung beim Voranbieter einleitet, so müssen die erforderlichen Unterlagen aus Punkt 4.1 31 Tage vor dem offiziellen Kündigungsdatum bei seinem Voranbieter eingereicht werden. Wird die Frist von 31 Tagen unterschritten, so übernimmt NEXIU keine Verantwortung dafür, dass die Kündigung rechtzeitig beim Voranbieter eingeht und keine automatische Vertragsverlängerung beim Voranbieter erfolgt. Muss die Kündigung 3 Monate vorher beim Voranbieter eingereicht werden um keine automatische Vertragsverlängerung zubekommen, so muss die Portierung 30 Tage vor der 3 Monatsfrist eingereicht werden. Sollte der Kunden die 31 Tage unterschritten haben, so muss dieser selbstständig die Kündigung bei seinem Voranbieter einleiten und die Kündigungsbestätigung der NEXIU für eine nachträgliche Portierung postalisch, per EMAIL oder FAX zusenden. Die NEXIU wird unter den 31 Tagen keine Portierung und somit auch keine Kündigung beim Voranbieter einleiten.

4.5 Der Kunde hat zudem die technischen Voraussetzungen, wie in den jeweils maßgeblichen Besonderen Geschäftsbedingungen beschrieben, zu schaffen, damit NEXIU ihre Leistungen wie beauftragt erbringen kann.

4.6 Soweit erforderlich, gibt der Kunde eine Grundstückseigentümererklärung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften ab oder veranlasst, dass der Grundstückseigentümer eine derartige Erklärung abgibt.

4.7 NEXIU ist nach vorheriger Absprache Zugang zu ihren Einrichtungen zur Kontrolle und Wartung zu gewähren.

5 Vertragsdauer / Kündigung

5.1 Der jeweilige Einzelvertrag wird für unbestimmte Dauer geschlossen. Sofern keine Laufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, erstmalig jedoch zum Ablauf einer etwaig vereinbarten Mindestlaufzeit, gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit des jeweiligen Einzelvertrages zwischen dem Kunden und NEXIU richtet sich nach den Bestimmungen des Einzelvertrages. Die Vertragslaufzeit des jeweiligen Einzelvertrages beginnt mit dem in dem Einzelvertrag vereinbarten Bereitstellungstermin. Wurde eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten, beginnend mit dem Tag der Bereitstellung, vereinbart, wird dem Kunden die Basis-Installation von derzeit 99€, brutto, erlassen. Diese Laufzeit verlängert sich nicht automatisch, sondern endet mit dem Ablauf des 12 Monats. Danach gelten die obengenannten Kündigungsbedingungen für Verträge ohne Laufzeit. Wurde eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten, beginnend mit dem Tag der Bereitstellung, vereinbart, wird dem Kunden die Schaltgebühr von derzeit 99€, brutto, erlassen. Diese Laufzeit verlängert sich nicht automatisch, sondern endet mit dem Ablauf des 24. Monats. Danach gelten die obengenannten Kündigungsbedingungen für Verträge ohne Laufzeit.

5.2 Das Recht beider Vertragspartner, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt von der Regelung in Ziffer 5.1 unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner seine Vertragspflichten grob vertragswidrig und trotz schriftlicher Abmahnung und/oder Fristsetzung verletzt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere auch dann gegeben, wenn der Kunde mit der Zahlung von Entgelten oder wesentlichen Teilen hiervon an zwei aufeinanderfolgenden Terminen in Verzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt und/oder ein solches Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Sollte ein Kunde einen Privatkundentarif wissentlich für gewerbliche Zwecke nutzen und es wurde keine Sondervereinbarung darüber schriftlich getroffen, so steht NEXIU eine außerordentliche Kündigung des bestellten Produktes zu mit einer Kündigungsfrist von 31 Tagen.

5.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform mit Unterschrift des Kunden und können via FAX, Email oder Postweg zugesendet werden. – Postanschrift nexiu GmbH: Erdfunkstelle 1 61250 Usingen- Faxnummer nexiu GmbH: 06081 / 9120419 – Emailadresse nexiu GmbH: info@nexiu.de

5.4 Wird das Vertragsverhältnis wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden durch NEXIU außerordentlich gekündigt, so ist der Kunde verpflichtet, NEXIU den aus der außerordentlichen Kündigung resultierenden Schaden zu ersetzen.

6. Umzug – ohne Anbieterwechsel

6.1 NEXIU wird bei einem Wechsel des Wohnsitzes die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte erbringen, soweit NEXIU diese Leistung (so wie bislang technisch und kaufmännisch vereinbart) dort anbietet. NEXIU kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Das Entgelt für den Aufwand eines Anschluss Umzugs beträgt 69€ inkl. MwSt.

6.2 Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht so wie bislang technisch und kaufmännisch vereinbart angeboten, gibt es aber ein technisch und wirtschaftlich ausreichend vergleichbares Produkt und keine alternative durch einen anderen Anbieter von Telekommunikationsprodukten mit höherer Leistung (z. B. andere (noch angemessen vergleichbare) Bandbreite zu entsprechend geändertem Preis), dann kann NEXIU gegenüber dem Kunden nach § 315 BGB dieses geänderte Vertragsprodukt bestimmen. Es ist das am besten geeignete Produkt zu wählen. Dieses Vertragsprodukt wird somit der neue Leistungs- und Vertragsgegenstand am neuen Wohnsitz des Kunden. Da dieses vertraglich vereinbarte Produkt am neuen Wohnsitz verfügbar ist, kommt dem Kunden kein allgemeines Kündigungsrecht zu. Kann der Kunde aber begründet darlegen, dass ihm aus besonderen Gründen der Wechsel zu diesem neuen Produkt unzumutbar ist, z. B. weil er aus gewichtigen Gründen auf die bislang vereinbarte vertragliche Bandbreite angewiesen ist, so wird die Änderung nicht wirksam und der Kunde ist zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (vgl. § 46 Abs. 8 S. 3 TKG). NEXIU wird den Kunden bei der Änderungsanzeige auf die vorgenannte Frist und das

vorstehend beschriebene Kündigungsrecht und dessen Voraussetzungen hinweisen. Durch eine berechtigte Kündigung wird der Vertrag beendet, ohne dass einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie insbesondere Schadensersatz, zustehen.

6.3 Wird die (vereinbarte) Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, so ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (§ 46 Abs. 8 S. 3 TKG). Durch eine berechtigte Kündigung wird der Vertrag beendet, ohne dass einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie insbesondere Schadensersatz, zustehen.

6.4 Für Auftragsstornierung wegen vom Kunden zu vertretender mehr als zweimal nicht möglicher Terminvereinbarung berechnet NEXIU eine Bearbeitungsgebühr von 55€ inkl. MwSt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist

6.5 Für den Vor Ort Austausch von DSL-Routern nach Der Garantiezeit berechnet NEXIU eine Bearbeitungsgebühr von 85€ inkl. MwSt. pro angefangener Stunde.

7 Rufnummernportierung

7.1 In allen nexiu VoIP-Flatrate Tarifen sind 3 Nummern standardmäßig im jeweiligen Produkt mit enthalten. Wünscht der Kunde mehr als 3 Rufnummern bei Vertragsabschluss, so wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 2,99€ inkl. MwSt. pro weiterer portierter Nummer berechnet. Maximal darf ein Kunde 10 Rufnummern in einem nexiu Privatkundentarif haben. Ab der vierten Nummer werden 99ct. Inkl. MwSt. pro Nummer monatlich zum abgeschlossenen Privatkundentarif berechnet.

8 Entgelt

8.1 Für die Leistungen der NEXIU zahlt der Kunde die gemäß dem jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Entgelte, im geschäftlichen Verkehr zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

8.2 Laufende, nutzungsunabhängige Entgelte stellt NEXIU dem Kunden monatlich im Vorhinein in Rechnung. Dies gilt auch für pauschalisierte monatliche Nutzungsentgelte (Flatrate). Für Leistungen, die während eines Abrechnungsmonats bereitgestellt oder beendet wurden, berechnet NEXIU für jeden Tag 1/30 des monatlichen Entgelts. Diese Rechnung wird dem Kunde unter https://www.nexiu.de im MyNexiu-Portal online zum Download als PDF jeweils am 1. eines Monats zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten zu diesem Portal werden dem Kunden nach erfolgter Installation per E-Mail oder per Postweg zugesandt. Eine postalische Zustellung der Rechnung kann gegen eine monatliche Bearbeitungsgebühr von 3,99€ inkl. MwSt. erfolgen.

8.3 Nutzungsabhängige Entgelte stellt NEXIU monatlich im Nachhinein in Rechnung.

8.4 Installationsentgelte stellt NEXIU nach der jeweiligen Leistungsbereitstellung in Rechnung.

8.5 Alle Rechnungen von NEXIU sind zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum fällig. Soweit die jeweilige Rechnung kein Fälligkeitsdatum vorsieht, ist die Rechnung mit Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsdatum.

8.6 Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der Bereitstellung der Leistung durch NEXIU („Bereitstellungsdatum“).

8.7 Gegen die Entgeltforderungen der NEXIU kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können vom Kunden ebenfalls nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeübt werden.

9 Störungsbearbeitung

9.1 Der Kunde teilt etwaige Störungen von NEXIU-Leistungen der NEXIU-Hotline unter Angabe der zur Störungsbeseitigung benötigten Angaben mit. Die Telefon- und Faxnummer der Hotline wird dem Kunden spätestens mit der Bereitstellungsanzeige mitgeteilt.

9.2 NEXIU führt die Störungsbeseitigung im Rahmen der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Zeiträume durch.

10 Gewährleistung

10.1 NEXIU gewährleistet die Leistungserbringung mit der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vereinbarten Beschaffenheit.

10.2 Sind Leistungen von NEXIU mangelhaft, gewährt der Kunde NEXIU einen angemessenen Zeitraum zur Mängelbeseitigung. Schlägt der Mängelbeseitigungsversuch fehl, so hat NEXIU das Recht zu einem weiteren Mängelbeseitigungsversuch. Schlägt auch dieser fehl, kann der Kunde den betroffenen Einzelvertrag außerordentlich kündigen oder die Herabsetzung des vereinbarten Entgeltes (Minderung) verlangen.

10.3 Für Mängel, die auf einen nicht von NEXIU zu vertretenden Eingriff in die technischen Systeme von NEXIU oder auf eine nicht sachgerechte Nutzung der Leistung zurückzuführen sind, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

11 Haftung

11.1 Für Vermögensschäden haftet NEXIU dem Kunden im Rahmen der Haftungsbegrenzung nach § 44 a TKG.

11.2 Für andere Schäden des Kunden (z.B. auch bei der Erbringung von Installationsarbeiten) haftet NEXIU nur, falls der Schaden (a) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist oder (b) im Falle von leichter Fahrlässigkeit, soweit es sich um eine Pflichtverletzung handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im Falle von (b) ist die Haftung der NEXIU der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für NEXIU vernünftigerweise vorhersehbar waren; dies gilt auch für den Schadensumfang.

11.3 Vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 9.1 und 9.2 haftet NEXIU für Erfüllungsgehilfen, die nicht zu ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten zählen, nur, wenn diese eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzen. In diesem Fall ist die Haftung von NEXIU auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

11.4 Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, sonstiger Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.5 Im übrigen ist die Haftung von NEXIU – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

11.6 Die gesetzliche Haftung für Personenschäden sowie nach anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

12 Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

NEXIU verpflichtet sich, die jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Telemediengesetz (TMG), die Transparenzverordnung (TKTransparenzV) und die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV) zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.

13 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

13.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen NEXIU und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) oder sonstiger internationaler Übereinkommen.

13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem durch diese Vertragsbedingungen begründeten Vertragsverhältnis ist 61250 Usingen, sofern der Kunde eingetragener Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.

14 Schlussbestimmungen

14.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt in diesem Falle eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem gemeinsam Gewolltem wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.

14.3 Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

14.4 Sofern nach diesen Vertragsbedingungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, können diese auch durch telekommunikative Übermittlung in Textform (beispielsweise per Telefax oder E-Mail) oder in sonstiger Textform (z.B. Onlineformular der Website der NEXIU) erfolgen

14.5 NEXIU ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag in Teilen oder im Ganzen an mit NEXIU verbundene Unternehmen (vgl. § 1 5 ff. AktG), Rechtsnachfolger oder Übernehmer von Betriebsteilen zu übertragen. NEXIU wird den Kunden entsprechend schriftlich hierüber unterrichten.

Dokument Revision: 1.6 Stand: 01.05.2018