Glasfaserhausanschluss

Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung eines Glasfaser-Hausanschlusses für das nachfolgend genannte Haus / Grundstück. Einmalige Anschlussgebühr: siehe Werbeflyer. Die Anschlussgebühr enthält die Bereitstellung des Glasfaser-Leerrohres und -Kabels auf dem Grundstück bis 15 m (über 15 m siehe FTTH: Kosten für Anschlussnehmer /Grundstückseigentümer)

Vertragsbedingungen der nexiu GmbH

(im Nachfolgenden nexiu genannt)

  1. Der Grundstückseigentümer ist damit einverstanden, dass nexiu auf dem o.g. Grundstück sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um ein lichtwellenleiterbasiertes Grundstücks- und Gebäudenetz einschließlich der Zuführung zum öffentlichen Telekommunikationsnetz sowie das Erreichen der Nachbargrundstücke einzurichten, zu betreiben, zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern. Die Gestattung umfasst die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen und weiterer, sich im Zuge des technischen Fortschritts ergebender Anwendungen. Der Eigentümer des Grundstücks zur Installationsadresse hat zudem nexiu die Verlegung und den Betrieb einer Glasfaser-Trasse auf dem entsprechenden Grundstück zu gestatten.
  2. Das lichtwellenleiterbasierte Grundstücks- und Gebäudenetz besteht aus den Zuführungen (Anschlussleitungen) von den Grundstücksgrenzen bis zu den Hausübergabepunkten und den Hausübergabepunkten selbst. Nicht Gegenstand dieses Vertrages bilden die Heimvernetzung bzw. Wohnungsverkabelung in den Wohn- und Geschäftsräumen der Gebäude selbst sowie Fernmeldedienste, welche über den Glasfaseranschluss erbracht werden. Die Inanspruchnahme von Fernmeldediensten ist in separaten Verträgen zwischen Endkunden und den jeweiligen Fernmeldedienstanbietern zu regeln.
  3. Nexiu ist auf der Basis dieser Vereinbarung nicht verpflichtet, das oben beschriebene lichtwellenleiterbasierte Grundstücks- und Gebäudenetz zu errichten. nexiu ist jederzeit berechtigt, beispielsweise aus wirtschaftlichen Gründen, von der Errichtung des lichtwellenleiterbasierten Grundstücks- und Gebäudenetzes abzusehen. Bei Ein- und Zweiparteienhäusern setzt der Ausbau überdies den Abschluss mindestens eines Produkt-Vorvertrages voraus.
  4. Die Mitarbeiter von nexiu oder von ihr beauftragter Dritter sind berechtigt, das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude im Zusammenhang mit den nach dieser Vereinbarung gestatteten Arbeiten – möglichst nach vorheriger Terminabsprache – zu betreten. Die Errichtung des lichtwellenleiterbasierten Grundstücks- und Gebäudenetzes und die Festlegung des Leitungsweges erfolgen nach vorheriger Absprache mit dem Grundstückseigentümer. Dieser oder ein von ihm bevollmächtigter Ansprechpartner ist unter den unten aufgeführten Kontaktdaten erreichbar.
  5. Leerrohr und Glasfaserkabel verbleiben im Eigentum von nexiu, auch wenn Teile der Arbeiten von anderen Parteien ausgeführt wurden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Nutzungsrechte für diese Vorrichtungen an Dritte zu vergeben. Ausschließlich nexiu ist zum Betrieb/zur Nutzung des von ihr errichteten Netzes und zur – auch entgeltlichen – Überlassung an Dritte berechtigt. Dem Grundstückseigentümer steht es frei, mit Dritten weitere Grundstücksnutzungsverträge abzuschließen.
  6. Veräußert der Grundstückseigentümer das oben genannte Grundstück, benachrichtigt er nexiu. Der Grundstückseigentümer wird den Erwerber zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung verpflichten, wozu nexiu schon jetzt ihre Zustimmung erteilt.
  7. Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist frühestens 10 Jahre nach betriebsfähiger Bereitstellung des Grundstücks- und Gebäudenetzes mit einer Frist von 3 Monaten möglich (Mindestvertragslaufzeit). Wird die Vereinbarung nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, ist eine Kündigung frühestens nach jeweils weiteren 5 Jahren mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. nexiu ist berechtigt, ihr lichtwellenleiterbasiertes Grundstücks- und Gebäudenetz innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Vereinbarung zurückzubauen.
  8. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich mit dieser Nutzungsvereinbarung nicht zur Abnahme von Telekommunikationsdiensten (Telefon, Internet etc.). Insbesondere besteht keine Verpflichtung, über 10 oder mehr Jahre Leistungen von nexiu abzunehmen.
  9. Nexiu verlegt ihr lichtwellenleiterbasiertes Grundstücks- und Gebäudenetz auf eigene Kosten bzw. passt es entsprechend an, wenn dieses einer Kernsanierung bzw. einem Abriss und anschließenden Neubau des Gebäudes entgegensteht. Sollte die Verlegung des lichtwellenleiterbasierten Grundstücks- und Gebäudenetzes aus anderen vom Grundstückseigentümer veranlassten Gründen erforderlich sein, hat dieser die Kosten der Verlegung zu tragen.
  10. Zur Erfüllung dieser Vereinbarung ist nexiu berechtigt, die erhobenen personen- und gebäudenetzbezogenen Daten innerhalb von Datenverarbeitungsanlagen zu speichern und zu verarbeiten. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieser Vereinbarung auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
  11. Mit der Unterschrift unter dieser Vereinbarung bestätigt/bestätigen der/die Grundeigentümer, dass alle Eigentümer des Grundstücks in dieser Vereinbarung aufgeführt und einverstanden sind.
  12. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen werden die Parteien diese – in dem Willen, die Vereinbarung im Übrigen aufrechtzuerhalten – durch die ihnen wirtschaftlich am nächsten kommenden Bestimmungen ersetzen. Beide Parteien verpflichten sich, bei der Heilung etwaiger Formverstöße mitzuwirken. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Errichtung und der Betrieb des lichtwellenleiterbasierten Grundstücks- und Gebäudenetzes richten sich ausschließlich nach dieser Vereinbarung. Etwaige bereits bestehende Vereinbarungen zur Inanspruchnahme des Grundstücks, z. B. für die Durchleitung von Telekommunikationslinien, bleiben unberührt. Nebenabreden bestehen nicht.

FTTH: Kosten für Anschlussnehmer /Grundstückseigentümer

(Preise inkl. 19% MwSt.)

Im Anschlusspreis enthalten ist die reguläre Anschlussgebühr i.H. von 99,- €. Der Anschlusspreis beinhaltet die Bereitstellung von Leerrohr 12/2 mm und Glasfaserleitung zum Herstellen der Datenverbindung auf dem Grundstück bis 15 m. Bei Leitungslängen über 15 m stellt nexiu das Leerrohr und die Glasfaserleitung für 1,98 €/m bereit. In Mehrfamilienhäusern ist nur ein Anschluss nötig, die weiteren Haushalte zahlen lediglich die 99,- € Anschlussgebühr