nexiu GmbH AGB

TEIL I Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungen der nexiu GmbH (AGB)

1. Vertragspartner und Vertragsinhalt

1.1 Die nexiu GmbH, Erdfunkstelle 1, 61250 Usingen („NEXIU“), erbringt ihre Telekommunikationsdienste im Rahmen der nachfolgenden AGB. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann ist.

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Vorrang zu den AGB gelten in absteigender Reihenfolge die Vereinbarungen:
• der jeweils mit dem Kunden individuell vereinbarte Regelung.
• die jeweils maßgeblichen Leistungsbeschreibung des Produkts (Produktinformationsblatt)
• die von NEXIU veröffentlichten Preislisten.
Die jeweils aktuellen Preislisten sind unter [https://nexiu.de/produktinformationsblaetter/] abrufbar. Ist der Kunde Verbraucher, werden ihm die Vertragsunterlagen per E-Mail als PDF-Dokument im Anhang zugesandt.

1.4 Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung der AGB.

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen oder Erklärungen des Kunden gelten nicht, auch wenn die NEXIU diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation und Bewerbung von Produkten und Leistungen auf der Website von NEXIU stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Einzelheiten zu den angebotenen Produkten und Leistungen finden Kunden jeweils in den einzelnen Produktdarstellungen und Leistungsbeschreibungen.

2.2 Für die Bestellung von Produkten und Leistungen ist eine Bestellung über das Bestellformular auf unserer Website erforderlich. Die zu tätigen Angaben ergeben sich aus dem Bestellformular. Nach dem Ausfüllen und Absenden des Bestellformulars erhält der Kunde eine E-Mail. In dieser ist ein Link enthalten, über den die E-Mail-Adresse bestätigt werden muss (Double Opt-In-Verfahren). Dieser Link ist 24h gültig und wird bei Nichtnutzung gelöscht. Mit dem Absenden einer Bestellung über unsere Website durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Der Kunde ist an die Bestellung für die Dauer von vierzehn (14) Tagen nach Abgabe der Bestellung gebunden; das dem Kunden gegebenenfalls zustehende Recht, die Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.

2.3 NEXIU wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

2.4 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn NEXIU die Bestellung des Kunden durch eine Annahmeerklärung (Vertragsannahme) annimmt.

2.5 Voraussetzung für den Vertragsschluss ist, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist.

3. Änderung der Vertragsbedingungen

3.1 NEXIU behält sich vor, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens einen (1) Monat, höchsten zwei (2) Monate vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder in Textform auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. PDF-Dokument) mitgeteilt. Die Mitteilung umfasst den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und unterrichtet den Kunden über ein bestehendes Kündigungsrecht gemäß Ziffer 3. Die Änderungen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Eine konkludente Zustimmung liegt vor, wenn der Kunde den Vertrag drei (3) Monate nach Zugang der Änderungsmitteilung fortsetzt.

3.2 Ändert NEXIU den Vertrag mit dem Kunden einseitig, so kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist und ohne Kosten frühestens zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Änderung wirksam werden soll, es sei denn, die Änderungen sind:
• ausschließlich zu seinem Vorteil,
• rein administrativer Art und ohne negative Auswirkungen auf den Kunden oder
• unmittelbar durch Unions- oder deutsches Recht vorgeschrieben.

3.3 Ist keiner der unter Ziffer 3.2 aufgeführten Gründe erfüllt, so hat der Kunde ab Zugang des Informationserhalts über die Vertragsänderung drei (3) Monate Zeit, die Kündigung auszusprechen. Der Vertrag kann durch diese Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, an welchem die Vertragsänderung wirksam wird.

3.4 Regelung zur Kündigung sind unter Ziffer 8 dieser AGB ausgeführt.

3.5 Keine Vertragsänderung liegt vor, wenn eine Entgelterhöhung vorgenommen wird, die an objektive, von einer neutralen Stelle festgelegte Bedingungen geknüpft ist (z.B. an einen Verbraucherpreisindex).

4. Widerrufrecht

4.1 Wenn der Kunde Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

4.2 Macht der Kunde als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach Ziffer 4.1 Gebrauch, so hat dieser Wertersatz zu leisten.

4.3 Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben und unter folgenden Link https://nexiu.de/widerrufsrecht-widerrufsbelehrung/ abrufbar sind.

5. Leistungen der NEXIU

5.1 Der Umfang und die Beschaffenheit der von NEXIU geschuldeten Leistungen sind in dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag sowie der jeweils maßgeblichen Leistungsbeschreibung festgelegt.

5.2 NEXIU ist in der Wahl der technischen Mittel, welche zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendig sind, frei. Dies betrifft insbesondere die eingesetzten Technologien, die genutzte Infrastruktur, die Netzbetreiber sowie die Übertragungsstandards.

5.3 NEXIU kann zur Erfüllung des Kundenauftrags Erfüllungsgehilfen beauftragen.

5.4 NEXIU ist berechtigt, Änderungen an den vereinbarten Leistungen vorzunehmen, falls dies durch gesetzliche und/oder regulatorische Rahmenbedingungen zwingend erforderlich wird.

5.5 Im Übrigen darf NEXIU Änderungen an den vereinbarten Leistungen nur vornehmen, soweit dadurch der Wert und die Tauglichkeit der Leistungen für den Kunden nicht eingeschränkt werden und dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

5.6 Sofern dem Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung technische Einrichtungen bereitgestellt werden, erwirbt er an den Einrichtungen kein Eigentum, soweit mit NEXIU hierzu keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

6. Pflichten und Haftung des Kunden (Mitwirkungspflichten)

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, NEXIU im Rahmen erforderlicher Mitwirkungshandlungen so zu unterstützen, dass NEXIU ihre Leistungen vertragsgemäß erbringen kann:

6.1.1 Soweit erforderlich, wird der Kunde eine Grundstückseigentümererklärung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften abgeben oder die Einwilligung des Grundstückseigentümers so rechtzeitig einholen, dass die Planung und Erstellung des beauftragten Anschlusses termingerecht erfolgen kann.

6.1.2 Der Kunde stellt NEXIU alle für die Realisierung und den Betrieb des Anschlusses notwendigen Informationen zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner zur Abstimmung der für die Bereitstellung notwendigen Tätigkeiten.

6.1.3 Der Kunde ermöglicht NEXIU Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen den Zutritt zu Räumen und Einrichtungen zum Zwecke der Leistungserbringung.

6.1.4 NEXIU ist nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Zugang zu ihren Einrichtungen zur Kontrolle und Wartung zu gewähren.

6.2 Der Kunde informiert NEXIU unverzüglich über jede Änderung seiner bei NEXIU hinterlegten, persönlichen Daten.

6.3 Der Kunde handelt eigenverantwortlich und ist verpflichtet, alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um seinen NEXIU Anschluss sowie die ihm von der NEXIU zur Verfügung gestellte Hardware vor dem Missbrauch durch Dritte zu schützen.

6.4 Der Kunde verpflichtet sich, weder den Zugang zu den Diensten noch die Dienste selbst missbräuchlich bzw. nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Der Kunde verpflichten sich, NEXIU von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von NEXIU durch den Kunden gegen NEXIU erhoben werden, insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen die Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Vorschriften. Ferner ist der Kunde verpflichtet, für alle sonstigen Schäden und Aufwendungen aufzukommen, die NEXIU im Zusammenhang mit einer schuldhaften vertrags- oder gesetzeswidrigen Nutzung der Dienste von NEXIU durch den Kunden entstehen, insbesondere durch die Geltendmachung von Ansprüchen wegen möglicher Verstöße durch Dritte. Die Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere auch die Verpflichtung, NEXIU von notwendigen Rechtsverteidigungskosten freizustellen. Der Kunde hat NEXIU unverzüglichen zu informieren, wenn der Kunde eine Rechtsverletzung Dritter erkennt oder dem Kunden diesbezügliche Anhaltspunkte vorliegen.

6.5 NEXIU ist berechtigt, ihre Dienste vorläufig zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich benutzt oder von Dritten manipuliert wird. NEXIU beschränkt die Sperre auf die vom Missbrauch betroffenen Leistungen. Der Kunde bleibt auch im Fall der Sperrung verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte zu bezahlen. Notrufe gemäß § 164 TKG sind von der Sperre nicht erfasst.

6.6 Privatkunden ist eine Überlassung der Dienste von NEXIU an Dritte nicht gestattet. Dritte sind nicht im Haushalt des Kunden lebenden Personen sowie sein Besuch. Ferner ist es Privatkunden untersagt, die von der NEXIU bezogenen Leistungen gewerblich zu nutzen, oder Dritten zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder weiterzuverkaufen und/oder zu vermieten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch die unbefugte Nutzung der Leistungen von NEXIU entstandenen Entgelte zu zahlen, wenn er diese zu vertreten hat.

7. Rechnungstellung/Vergütung

7.1 Für die Leistungen der NEXIU zahlt der Kunde die jeweiligen vereinbarten Entgelte, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

7.2 Laufende, nutzungsunabhängige Entgelte stellt NEXIU dem Kunden monatlich im Vorhinein in Rechnung. Dies gilt auch für pauschalisierte monatliche Nutzungsentgelte (Flatrate). Für Leistungen, die während eines Abrechnungsmonats bereitgestellt oder beendet wurden, berechnet NEXIU für jeden Tag 1/30 des monatlichen Entgelts. Rechnungen werden dem Kunde unter https://www.nexiu.de im MyNexiu-Portal online zum Download als PDF jeweils am 1. eines Monats zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten zu diesem Portal werden dem Kunden nach erfolgter Installation per E-Mail oder per Postweg zugesandt. Eine postalische Zustellung der Rechnung kann gegen eine monatliche Bearbeitungsgebühr von 3,99€ inkl. MwSt. erfolgen.

7.3 Nutzungsabhängige Entgelte stellt NEXIU monatlich im Nachhinein in Rechnung.

7.4 Installationsentgelte stellt NEXIU nach der jeweiligen Leistungsbereitstellung in Rechnung.

7.5 Alle Rechnungen von NEXIU sind zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum fällig. Soweit die jeweilige Rechnung kein Fälligkeitsdatum vorsieht, ist die Rechnung mit Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsdatum.

7.6. Die Zahlungspflicht für nutzungsunabhängige Entgelte des Kunden beginnt mit der Bereitstellung der Leistung durch NEXIU („Bereitstellungsdatum“).

7.7 Die Zahlung der monatlichen Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift ermächtigt der Kunde die NEXIU durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss. Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 2 Tage vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. Der Kunde ist verpflichtet für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund des Verschuldens des Kunden hat er die anfallende Bankgebühr zu tragen.

7.8 Einmalig für den Kunden anfallende Kosten (z.B. vertraglich nicht gedeckte Service- und Montageaufträge, Hardwareverkäufe etc.) sind durch Überweisung auf das in der Rechnung angebende Konto innerhalb der angebenden Frist zu zahlen.

7.9 Gegen die Entgeltforderungen der NEXIU kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können vom Kunden ebenfalls nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeübt werden.

7.10 Wenn der Kunde Verbraucher ist und bei wiederholter Nichtzahlung und nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist, kann NEXIU die im Kundenvertrag genannten Dienste vorläufig sperren, wenn NEXIU die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich in Textform (z.B. Mahnung) androht und dabei auf die Möglichkeit des Verbrauchers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hinweist. Maßgeblich für die 2-Wochen-Frist ist der Zugang der Androhung beim Verbraucher. NEXIU beschränkt die Sperre ist auf die vom Zahlungsverzug betroffenen Leistungen. Der Kunde bleibt auch im Fall der Sperrung verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte zu bezahlen. Notrufe gemäß § 164 TKG sind von der Sperre nicht erfasst.

8. Vertragsdauer / Kündigung

8.1. Der jeweilige Endkundenvertrag wird ab Zugang der Annahmeerklärung beim Kunden auf unbestimmte Dauer geschlossen.

8.2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate und verlängert sich für Kunden die nicht Verbraucher sind um weitere 12 Monate, wenn nicht mindestens ein (1) Monat vor Ablauf der verlängerten Mindestvertragslaufzeit eine Kündigungserklärung zugegangen ist. Bei Verträgen mit Verbrauchern, kann der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von beiden Parteien mit einer Frist von einen (1) Monat zum Monatsende gekündigt werden.

8.3. Die Vertragslaufzeit des jeweiligen Kundenvertrages beginnt mit Abschluss der Installation beim Kunden bzw. dessen Unterschrift auf dem Installationsprotokoll (KAP).

8.4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

8.5 Jede Kündigung muss in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen und folgende Daten enthalten: Kundendaten, Kundennummer und das zu kündigende Produkt.8.6 Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung von durch NEXIU dem Kunden zur Verfügung gestellter Hardware (z.B. Router etc.) nach Kündigung sind von diesem zu tragen, dies gilt nicht in den Fällen einer Kündigung nach Ziffer 3 dieser AGB.

8.7 Wird das Vertragsverhältnis wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden durch NEXIU außerordentlich gekündigt, so ist der Kunde verpflichtet, NEXIU den aus der außerordentlichen Kündigung resultierenden Auflösungsschaden, der durch die verfrühte Auflösung des Vertragsverhältnisses durch die außerordentliche Kündigung entstehen, zu erstatten, wobei NEXIU sich ersparten Aufwendungen anrechnen lassen muss.

9. Umzug – ohne Anbieterwechsel

9.1. Um die Ausfallzeit des Anschlusses zu minimieren oder ganz zu vermeiden, informiert der Kunde NEXIU spätestens 30 Tage vor dem Umzug schriftlich per Post oder in Textform per E-Mail unter Angabe der neuen Adresse und über das Datum des anstehenden Ortswechsels.

9.2. NEXIU stellt dem Kunden als Entgelt für den ihr durch den Umzug entstandenen Aufwand eine Pauschale von 69 EUR inkl. MwSt. in Rechnung.

9.3. Versäumt der Kunde es mehr als zweimal zur Schaltung am neuen Wohnort vor Ort zu sein und kann dadurch die Schaltung nicht durchgeführt werden, berechnet NEXIU eine Bearbeitungsgebühr von 55 EUR inkl. MwSt. Die Pauschale fällt nicht an oder nur in geringerer Höhe, wenn der Kunde nachweist, dass NEXIU kein oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

9.4 Es gelten im Weiteren die Regelungen von § 60 TKG.

10. Störungsbearbeitung

10.1 Dem Kunden obliegt es, aufgetretene Störungen, die ihre Ursache in dem Verantwortungsbereich von NEXIU haben können, unverzüglich per E-Mail oder über unseren Telefon-Support anzuzeigen und NEXIU bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen. Die E-Mail-Adresse für den Ticket-Support sowie die Telefonnummer nebst Support-Zeiten für den Telefon-Support, kann der Kunde unter folgenden Link [https://nexiu.de/kontakt/] abrufen.

10.2 NEXIU führt die Störungsbeseitigung im Rahmen des in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Zeitraums durch.

11. Gewährleistung

11.1 NEXIU wird die vereinbarten Leistungen mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechend dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik frei von Mängeln erbringen.

11.2 Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachten Leistungen nicht den vertraglich vereinbarten oder den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sollte der Kunde Mängel feststellen, so hat er diese gegenüber NEXIU unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) anzuzeigen. Sind Leistungen von NEXIU mangelhaft, gewährt der Kunde NEXIU eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Schlägt der Nacherfüllung fehl, so hat NEXIU das Recht zu einem weiteren Nacherfüllungsversuch. Schlägt auch dieser fehl, kann der Kunde den betroffenen Vertrag außerordentlich kündigen oder die Herabsetzung des vereinbarten Entgeltes (Minderung) verlangen.

11.3 Ein Mangel liegt nicht bei Funktionsstörungen vor, die auf einem von NEXIU nicht zu vertretenden Eingriff in die technischen Systeme von NEXIU oder auf einer unsachgemäßen Nutzung der Leistung durch den Kunden zurückzuführen sind.

12. Haftung der NEXIU

12.1 Für Vermögensschäden haftet NEXIU dem Kunden im Rahmen der Haftungsbegrenzung nach § 70 TKG.
12.2 Für anderen Schäden des Kunden (z.B. auch bei der Erbringung von Installationsarbeiten) haftet NEXIU nur, falls der Schaden
(a) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist oder
(b) im Falle von leichter Fahrlässigkeit, soweit es sich um eine Pflichtverletzung handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
Im Falle von (b) ist die Haftung der NEXIU der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für NEXIU vernünftigerweise vorhersehbar waren; dies gilt auch für den Schadensumfang.

12.3 Vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 12.1. und 12.2. haftet NEXIU für Erfüllungsgehilfen, die nicht zu ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten zählen nur, wenn diese eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzen. In diesem Fall ist die Haftung von NEXIU auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

12.4 Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, sonstiger Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12.5 Im Übrigen ist die Haftung von NEXIU – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

12.6 Die gesetzliche Haftung für Personenschäden sowie nach anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

13. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

13.1 NEXIU wird die jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Telemediengesetz (TMG) und die Transparenzverordnung (TKTransparenzV) beachten und das Fernmeldegeheimnis wahren.

13.2 Der Kunde kann die Datenschutzerklärung der NEXIU unter folgenden Link einsehen; https://nexiu.de/datenschutz/.

14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

14.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen NEXIU und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) oder sonstiger internationaler Übereinkommen.
14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem durch diese Vertragsbedingungen begründeten Vertragsverhältnis ist 61250 Usingen, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist sowie kein ausschließlicher Gerichtsand vorrangig ist.

15. Schlichtung

Im Falle einer Unvereinbarkeit zwischen dem Kunden und der NEXIU kann der Kunde einen Antrag auf ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren über die in § 68 TKG aufgezählten fälle bei der Bundesnetzagentur stellen.
Die Europäischen Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Diese ist über die folgende Internetadresse erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Bitte beachten Sie, dass NEXIU nicht dazu verpflichtet ist an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und wird über eine eventuelle Teilnahme individuell und von Fall zu Fall entscheiden.

16. Wichtige Hinweise zum Notruf

16.1. NEXIU stellt den Zugang zu den Notrufdiensten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereit und gewährleistet hierbei insbesondere die Übermittlung der Rufnummer des Anschlusses, von dem die Notrufverbindung ausgeht, und die Daten, die zur Ermittlung des Standortes erforderlich sind, von dem die Notrufverbindung ausgeht (Rückverfolgung).

16.2. Das Absetzen von Notrufen über 110 oder 112 ist sowohl bei einem Stromausfall als auch während der standardmäßigen Trennung der Internetverbindung unserer Produkte (Alle 24H mit bis zu 1 Minute) nicht möglich.

16.3. Das Endgerät muss an dem Standort betrieben werden, welcher im Auftrag angegeben ist. Nur an diesem Standort ist die Notruf-Funktionalität gegeben.

16.4. Im NEXIU Netz ist die Anwahl bestimmter Sonderrufnummern nicht möglich.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

17.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt in diesem Falle eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem gemeinsam Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.

17.3 Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

17.4 Sofern nach diesen Vertragsbedingungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, können diese auch durch telekommunikative Übermittlung in Textform (beispielsweise per Telefax oder E-Mail) oder in sonstiger Textform (z.B. Onlineformular der Website der NEXIU) erfolgen.

17.5 NEXIU ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag in Teilen oder im Ganzen mit NEXIU verbundene Unternehmen (vgl. § 15 ff. AktG), Rechtsnachfolger oder Übernehmer von Betriebsteilen zu übertragen. NEXIU wird den Kunden entsprechend schriftlich hierüber unterrichten.

TEIL II Besondere Bestimmungen der AGB für Telefonie und Rufnummernportierung sowie Endverbraucherverzeichnis

1. Telefonie und Rufnummernportierung

1.1 NEXIU teilt dem Kunden bei Bedarf Teilnehmerrufnummern für den Festnetzanschluss zu. Muss die Teilnehmerrufnummer aufgrund einer Maßnahme oder Entscheidung der Bundesnetzagentur geändert werden, stehen dem Kunden keine Einwendungen und/oder Ansprüche gegenüber NEXIU zu.

1.2 Ist der Kunde bei Vertragsschluss mit NEXIU noch bei seinem Voranbieter gebunden und möchte die für Ihn kostenreduzierte Übergangsfrist (Ausschließlich bei Verträgen mit 24 Monaten Laufzeit) bis zum offiziellen Vertragsbeginn (Tag der Abschaltung beim Voranbieter, alternativ der Tag an welchem die Portierung der Rufnummer(n) vorgenommen wird) mit NEXIU in Anspruch nehmen, so müssen NEXIU die zur Portierung der Rufnummern notwendigen Unterlagen spätestens 14 Kalendertage nach Realisierung (Aktivierung) des Anschlusses vorgelegt werden. NEXIU benennt die notwendigen Unterlagen und führt den Kunden durch den weiteren Prozess. Versäumt es der Kunde, die von NEXIU benannten Unterlagen innerhalb der obenstehenden Frist bei NEXIU (per Briefpost, Fax oder E-Mail) einzureichen, so erlischt das Angebot und der Kunde wird zu seinen abgeschlossenen Vertragskonditionen abgerechnet. Eine nachträgliche Einreichung der zur Portierung notwendigen Unterlagen ist möglich und erwünscht, führt jedoch nicht zu einem wiederaufleben der kostenreduzierten Übergangsfrist.

1.3 Verträge, die mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen werden und bei welchen der Kunde die kostenreduzierte Übergangsfrist nutzen möchte, beziehen sich, wenn der Kunde mehrere laufende Verträge mit Voranbietern hat, auf den Vertrag, bei welchem eine Rufnummernportierung durchgeführt werden kann.

1.4 Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten im Zusammenhang mit der kostenreduzierten Übergangsfrist beginnt an dem Tag, an welchem die Rufnummern vom Voranbieter zu uns portiert/übertragen werden und der Voranbietervertrag endet.

1.5 Hält der Kunde einen Vertrag mit automatischer Vertragsverlängerung bei seinem Voranbieter und beauftragt NEXIU mit der Kündigung/Rufnummernportierung, so müssen die dazu erforderlichen Unterlagen NEXIU (siehe 18.1.) bis spätestens 31 Tage vor dem letztmöglichen Kündigungsdatum beim Voranbieter vorliegen. Wird diese Frist unterschritten, so haftet NEXIU nicht für eine daraufhin evtl. erfolgende Vertragsverlängerung des Voranbieters.

1.6 NEXIU wird, bei einer Unterschreitung der Frist von 31 Tagen, den Kunden dazu auffordern, seinen Vertrag mit seinem Voranbieter eigenständig zu kündigen und NEXIU danach über das Abschaltdatum in Kenntnis zu setzen. NEXIU wird bei einer Unterschreitung der 31 Tage bis zum letztmöglichen Kündigungsdatum keine Kündigung für den Kunden vornehmen. Wünscht der Kunde sodann die nachträgliche Portierung seiner Rufnummern, so muss er die dazu notwendigen Unterlagen der NEXIU bis maximal 30 Tage nach Abschaltung seines Altvertrags vorlegen.

2. Endnutzerverzeichnis

Kunden haben die Möglichkeit, ihre Rufnummer, ihren Namen, ihren Vornamen und ihre Anschrift in gedruckte oder elektronische Endnutzerverzeichnisse aufnehmen zu lassen, die der Öffentlichkeit unmittelbar oder über Auskunftsdienste zugänglich sind, soweit sie dies beantragen.

Dokument Revision: 1.8
Stand: 23. Februar 2024